Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher
28. Juni 2024
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen (Kantons-, Gemeinde- und Genossenschaftsstrassen) ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig und ohne schriftliche Aufforderung zurückgeschnitten werden müssen.
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