Adressauskünfte/Personendaten
Adressauskünfte können ohne Interessennachweis preisgegeben werden. Bei Personendaten ist der Interessennachweis jedoch zwingend.
Gemäss Datenschutzreglement vom 4. Januar 1993, darf die Einwohnerkontrolle Daten wie folgt bekanntgeben:
Einzelauskünfte:
Die Einwohnerkontrolle gibt einer privaten Person auf Gesuch Namen, Vornamen, Beruf, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
Listenauskünfte:
Daten gemäss Artikel 2 Absatz 1 werden systematisch geordnet nur an ortsansässige Vereine, an die Schulen und an politische Parteien für nicht kommerzielle Zwecke bekanntgegeben.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 765 30 15 | gemeindeverwaltung@lauenen.ch |