Parkierungsreglement - Auflage fakultatives Referendum

18. Juni 2024

Zur öffentlichen wie zeitlichen Nutzungsbeschränkung von Parkfeldern, Generierung von Kostenbeiträgen wie auch zur Vermeidung des Dauerabstellens von Fahrzeugen und wildem Parkieren werden die öffentlichen Parkfelder in der Gemeinde Lauenen bewirtschaftet.

lm Wesentlichen enthält das Reglement folgende Vorschriften

Als öffentliche Parkfelder gelten alle in der Gemeinde Lauenen vorhandenen markierten und i oder signalisierten Abstellmöglichkeiten,

Die öffentlich zugänglich sind, sofern diese nicht explizit als privat ausgewiesen sind. Die öffentlichen Parkfelder werden vom Gemeinderat in Zonen unterteilt. Öffentlich zugängliche Parkierungsmöglichkeiten in der Gemeinde Lauenen, die nicht in den eingeteilten Zonen enthalten sind, sind gesondert zu regeln.

Für die öffentlichen bewirtschafteten Parkplätze können Gebühren erhoben werden. Der Gemeinderat legt die Gebühren fest.

Es können Parkkarten ausgegeben werden, welche das Parkieren unabhängig der festgelegten Tarife erlauben. Der Gemeinderat bestimmt, für welche Zonen Parkkarten ausgegeben werden, bestimmt die Abgabestelle und den Kreis der Berechtigten sowie die Gültigkeitsdauer.

Der Gemeinderat erlässt im Anhang die notwendigen Ausführungsbestimmungen, bezeichnet die Perimeter der Zone, ordnet das Verfahren und regelt die Gebühren.

Der Gemeinderat hat das Parkierungsreglement sowie den Anhang an seiner Sitzung vom 10 Juni 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. September2Q24 in Kraft treten.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Artikel 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lauenen vom 04. Juli 2008.

Die Unterlagen liegen vom 19. Juni 2024 bis und mit 18. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates durch Unterzeichnung eines Begehrens verlangen, dass das Reglement einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.

Lauenen, 18. Juni 2024

Der Gemeinderat

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